Beregnung privater Grün- und Gartenflächen wird auf die Zeit von 18 bis 8 Uhr begrenzt
Die Stadt erläutert ihr Vorgehen wie folgt: "Die Notwendigkeit, den Eigentümer- und Anliegergebrauch für Entnahmen aus Oberflächengewässern und dem Grundwasser zu verbieten beziehungsweise zu beschränken, ergibt sich insbesondere daraus, dass die Mindestabflüsse im unteren Havelgebiet und die Einhaltung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sichergestellt werden müssen. Es ist dazu in Niedrigwasserzeiten ein Mindestabfluss in den Gewässern zu sichern, der an die entsprechenden Fließgeschwindigkeiten und Gütefragen gekoppelt ist, um die Gewässerökosysteme nicht zu gefährden. Eine wesentliche Rolle kommt dabei auch der Sicherung der Wasserstände zu, um flächenhafte schädliche Grundwasserabsenkungen zu verhindern. Um einer weiteren Verminderung des Wasserstandes beziehungsweise der Wasserführung und einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit entgegen zu wirken, wird es daher ebenfalls erforderlich sein das Entnehmen von Wasser aus Oberflächengewässern, zu verbieten und Grundwasserentnahmen zeitlich zu beschränken."
Das heißt für alle Bewohner der Eigenen Scholle/Wilhelmsdorf konkret: keine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Beregnung aus dem Grundwasser nur zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr. Der Bürgerbeirat bitte alle Einwohner, sich an diese Regeln zu halten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen