Montag, 25. Januar 2021

Neue Allgemeinverfügung der Stadt zu Covid-19


 Kontaktpersonen müssen sich selbständig absondern!



Im Amtsblatt Nr. 2 für die Stadt Brandenburg vom 20.01.2021 hat die Stadtverwaltung aufgrund der Eindämmungsverord-nung des Landes Brandenburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach müssen sich Personen, die positiv getestet wurden, sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie I und Verdachtspersonen nach positiven Antigentest selbständig in die häusliche Quarantäne begeben. Es sind dort auch die weiteren Handlungen beschrieben (Mitteilung an das Gesundheitsamt, Ermittlung der Kontakte, Information dieser Personen), die umgehend durchzuführen sind. 

Als Bürgerbeirat halten wir es für unsere Pflicht, die Bürger unseres Wohngebietes darüber zu informieren, denn wie heißt es so schön: Auch Unkenntnis schützt nicht vor Strafe! 

Nachfolgend der Link zum Amtsblatt, um sich den genauen Wortlaut anzuschauen:

https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Amtsblatt/2021/Amtsblatt_02_21.pdf


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen