Montag, 7. Juni 2021

Herbizideinsatz ist nicht gestattet!

 

Herbizideinsatz nur mit strengen Auflagen und im Ausnahmefall



Foto: Winfried Kohls

Leider müssen wir aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass der Herbizideinsatz im öffentlichen Raum verboten ist. Leider konnten wir dieses frevelhafte Verhalten an mehreren Stellen in unserem Wohngebiet beobachten. 

Natürlich ist es einfach, frei verkäufliche Herbizide in Bereichen einzusetzen, wo das ungehinderte Pflanzenwachstum stört. Allerdings ist die Verwendung eines zu den Pflanzenschutzmitteln zählenden Unkrautvernichters (Herbizid) für viele verlockend, aber eben nicht statthaft. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist nach Paragraph 6 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes auf Freiflächen nur möglich, „soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.“ Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die zuständige Behörde, im Land Brandenburg durch das LVLF. Kommunen, Unternehmen sowie Privatpersonen sind verpflichtet, eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu beantragen, wenn sie auf sogenanntem Nichtkulturland wie Hofflächen, Garageneinfahrten, Geh- und Radwegen sowie sonstigen Betriebsflächen, Pflanzenschutzmittel einsetzen wollen. Auf sonstigen Freiflächen dürfen Herbzide grundsätzlich nicht eingesetzt werdem. (Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz).

Eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, „wenn der angestrebte   Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Weise nicht erzielt werden kann und überwiegende öffentliche Interessen insbesondere der Schutz von Tier- und Pflanzenarten nicht entgegenstehen“ (Pflanzenschutzgesetz; Paragraph 6 Absatz 3). Dies wird vor jeder Erteilung einer Genehmigung geprüft. Grundsätzlich gilt das jedoch nur für eigene und bewirtschaftete Flächen. Einfach auf öffentlichen Flächen Herbizide einzusetzen ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit und bei Umweltgefährdung auch eine Straftat. Man stelle sich doch einmal vor, irgendjemand geht auf Ihr Grundstück und sprüht mit Herbizigen auf die Pflanzen ein. Wie würden Sie reagieren.

Ohnehin ist ein Einsatz ohne einen Sachkundenachweis nicht statthaft. Lediglich im Haus- und Kleingartenbereich ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nichtberufliche Anwender zugelassen sind, möglich.


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