Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen
Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen
Das Land Brandenburg hat heute die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungs-verordnung durch die Veröffentlichung auf den Weg gebracht. Sie tritt mit dem morgigen Tag in Kraft. Damit sind für alle Bewohner auch unseres Wohngebietes starke Einschränkungen verbunden. Wie diese im Einzelnen aussehen, kann jeder nachfolgend nachlesen. Wir haben den Gesetzestext an dieser Stelle veröffentlicht, damit jeder Bürger sich schnell informieren kann.
Im Interesse aller bitten wir unsere Mitbewohner, sich an die Vorgaben zu halten, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
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