Vor verschlossenen Türen - die Verwaltung blockt!
Wenige Posts zuvor konnte die Schönheit der Brandenburger Landschaft von der Leuchtturmspitze neben der Havelmündung beschrieben werden und dass es lohnt, gemeinsam mit seinen Gästen eventuell einen Spaziergang dorthin zu unternehmen.
Wie enttäuschend aber muss es dann sein, wenn man einfach nicht an das Havelufer gelangt, weil das Gelände um das Buhnenhaus eingezäunt und das Tor verschlossen ist. In diesem Fall kann sich schon etwas Frust entwickeln.
Doch es war eine Bedingung für die Genehmigung der Einzäunung des Campingplatzgeländes, dass die Zugänglichkeit der attraktiven Leuchtturmspitze gewährleistet wird. In der Regel ist das ja auch der Fall, wenn die Anlage in genutzt wird. Nur für die Nachtstunden wird das Gelände abgeschlossen. Verständlich, wenn man immer wieder lesen muss, dass Diebe auf Beutesuche sind.
Um die Zugänglichkeit zu gewährleisten, wurde unmittelbar nach der Geländeeinzäunung ein Weg außerhalb des Campingplatzes entlang der Einzäunung eingerichtet. Damit konnte jeder und zu jeder Zeit zum Leuchtturm gelangen und eventuell einen imposanten Sonnenuntergang genießen. Dieser Weg ist ein schmaler Pfad und musste in dem sehr feuchten Geländeabschnitt durch einen Knüppeldamm begehbar gemacht werden. Diese Arbeiten führte damals die BAS GmbH durch.
In der Zwischenzeit ist dieser Damm in die Jahre gekommen und nicht mehr gefahrlos zu begehen. Wer nicht mehr gut zu Fuß ist, sollte diese Strecke nicht mehr begehen. Besuchern der Stadt Brandenburg kann man diese Strecke absolut nicht empfehlen, sie ist für alle eine Zumutung.
Wie erstaunt war der Bürgerbeirat, als er von der Stadtverwaltung zu hören bekam, dass dieser Weg nicht mehr instandgesetzt wird. Hier scheint man auf die Vergesslichkeit der Brandenburger Bürger zu bauen. Aber das scheint ja nicht nur in diesem Fall so sein. An vielen Stellen wird die Zustimmung zu einem Vorhaben von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht. Schaut man dann nach ein paar Jahren wieder einmal genauer hin, hält sich keiner an die Auflagen und die Verwaltung hebt die Hände.
Aber in diesem Fall wird sich die Bürgerbeirat nicht so einfach abspeisen lassen. Er wird weiterhin mit Nachdruck die Herstellung der Begehbarkeit dieses Weges einfordern. Vielleicht gibt es aber auch eine andere Möglichkeit, die permanente Zugänglichkeit der Leuchtturmspitze zu gewährleisten.
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